Durchführungsbestimmungen

1. Allgemeines

 

Jeder Spieler/in trägt allein die Verantwortung dafür, dass ihm/ihr durch die geforderte Leistung kein Schaden an Leben und Gesundheit entsteht. Die teilnehmenden Klubs zur Mannschaftsmeisterschaft und Spieler/in bei Einzelmeisterschaften sind für das rechtzeitige Eintreffen am Austragungsort selbst verantwortlich und haften selbst für unvorhergesehene Zwischenfälle, wie Wetterunbildungen und Ähnlichem. Bei Epidemien (z.B. Grippe) oder höherer Gewalt, die schriftlich mit begründeten Unterlagen nachgewiesen werden müssen, kann die Austragung eines Spieles auf einen anderen Termin verlegt werden. Hierüber entscheidet der KFV Vorstand nach Anhörung und setzt dann einen neuen Termin fest, der nur verlegt werden kann, wenn die beteiligten Mannschaften sich einigen, ansonsten gilt der festgelegte Termin. Diese Ausnahmeregelung trifft für den Einzelspielbetrieb nicht zu.

In Spielkleidung, sowohl Klub als auch Verein, ist das Trinken von Alkohol und das Rauchen verboten

 

2. Mannschaftsstärke

 

Auf Kreisebene wird bei den Herren in der Kreisliga mit 6 Starter, der Kreisklasse Herren mit 4+1 Starter/innen und bei den Damen und Senioren in der Kreisliga mit 4 + 1 Starter/innen gespielt. Bei mehr als 4 Mannschaften in einer Staffel bei den Damen und Senioren Kreisliga und Herren Kreisklasse sind nur 4 Starter/innen spielberechtigt. Es kann auch mit der in die Wertung kommenden Anzahl Starter gespielt werden ( erster und letzter Durchgang sind zu besetzen ). Spieler der Mannschaften sind vor Beginn des Spiels zu benennen. Für die genannten Spieler zählt das Spiel als durchgeführt. Die Aufstiegsspiele werden mit der Spielerzahl der höheren Spielklasse durchgeführt und gewertet

 

3. Mannschaftsantritt

 

Vor Spielbeginn, laut Ausschreibung, haben die Mannschaften 15 Minuten vor Ort zu sein. Zum Spielbeginn, während der Spiels und Spielende müssen 5 Spieler (Damen und Senioren 3 Spieler/innen) jeder Mannschaft in Sportkleidung anwesend sein. Gibt es hierzu Abweichungen und ein Vermerk auf dem Spielbericht, bekommt die betreffende Mannschaft/en Null Punkte in der Spielwertung. Die namentliche Nennung der Spieler/innen vor Wettkampfbeginn muss nicht die Startreihenfolge des Wettkampfes sein. Auf dem Spielbericht ist jedoch die Startreihenfolge von der/vom ersten bis zum letzten Starter/in einzutragen.

 

4. Stammspieler

 

Jede Mannschaft hat bis zum 25. August d. J. mindestens sechs bzw. vier Stammspieler (laut Punkt 2.) und den Mannschaftsleiter (mit Anschrift und deren Kommunikationsmittel), sowie Geburtsdatum und Nr. des Spielerpasses an den Sportwart zu melden.

 

5. Ersatzspieler

 

Laut Sportordnung darf von unten nach oben insgesamt zweimal ein Ersatzspieler eingesetzt werden. Beim dritten Einsatz ist dieser Spieler Stammspieler in der Mannschaft in der er seinen dritten Einsatz hatte, er ist in keiner anderen Mannschaft mehr spielberechtigt. Abweichend von der Sportordnung können:

  • Senioren der Kreisliga Herren A/B/C als Ersatzspieler in den Herrenmannschaften des Kreises (auch KKL) eingesetzt werden
  • Senioren der Herrenmannschaften (Kreis) in den Seniorenmannschaften eingesetzt werden
  • Spielerinnen, die in Damenmannschaften des Kreises gemeldet sind in Herrenmannschaften der Kreisklasse eingesetzt werden
  • Damen können in der Kreisliga Herren eingesetzt werden, müssen aber auch in dieser Mannschaft gemeldet sein, daraus ableitend gelten für diese Damen die Ersatzspielerregelung

Ummeldungen von höheren in niedrige Mannschaften (mit Sperrfrist 30 Tage) dürfen nach dem letzten Punktspiel der jeweiligen Klasse nicht mehr vorgenommen werden. Der Einsatz eines Ersatzspielers ist auf dem Spielbericht zu vermerken (verantw. Turnierleiter). Es ist der vollständige Name, Vorname, die Pass-Nr., das Geburtsdatum und der Club einzutragen. Bei nicht ordnungsgemäßen Angaben tritt der Punkt 10 des Bußgeldkataloges in Kraft. Ein nicht gemeldeter Spieler wird beim ersten Einsatz zum Stammspieler dieser Mannschaft.

 

6. Bildung von Spielgemeinschaften bzw. Spielvereinigungen

 

Die Bildung von Spielgemeinschaften bzw. Spielvereinigungen müssen bis zum 30.06. d. J. bei der Landesgeschäftsstelle des SKVB e.V. in Form einer Vereinbarung der beteiligten Klubs schriftlich vorliegen. Dies ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Ausschreibung der folgenden Spielserie vornehmen zu können. Spätere Meldungen finden keine Zulassung zum Mannschaftswettspielbetrieb.

 

7. Spielerpass

 

Vorraussetzung zur Teilnahme am Spielbetrieb ist der Besitz eines Spielerpasses. Jeder Spieler/in hat diesen vor Spielbeginn sowohl für den Mannschaftswettbewerb (KMM) und Einzelspielbetrieb (KEM) vorzulegen. Der Spielerpass muss laut Sportordnung des DKB folgende Daten enthalten:

  • Aktuelles Lichtbild und eigenhändige Unterschrift des Passinhabers
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Staatsangehörigkeit
  • Spielberechtigung für den Verein (Seite 6) – Datum, Unterschrift, Stempel
  • Spielberechtigung für den Klub (Seite 4) – Datum, Unterschrift, Stempel
  • Beitragsmarke für das laufende Kalenderjahr
  • Eintritt in den DKB
  • Auf der Seite 3 muss das Ausstellungsdatum, sowie Unterschrift und Stempel der Passstelle enthalten sein

Änderungen, wie durchstreichen, überkleben, überschreiben im Spielerpass, z.B. bei Umzug, Heirat etc. ist nicht zulässig. Es ist immer ein neuer Spielerpass zu beantragen. Bei fehlenden Angabe (eine oder mehrere) der Punkte 1. bis 10. ist der Spielerpass unvollständig. Durch die zuständige spielleitende Stelle (Staffelleiter, Schiedsrichter, Wettkampfleiter) wird ein Bußgeld entsprechend dem Bußgeldkatalog verhängt, was auch für das Nichtvorlegen des Passes gilt. Der Spielerpass ist dann innerhalb von 5 Werktagen, mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag, an die spielleitende Stelle einzusenden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt die Aberkennung der Punkte bzw. der erreichten Platzierung.

 

8. Spielkleidung

 

Bei der Kreismannschaftsmeisterschaft müssen die Mannschaften, mit Ausnahme der Sportschuhe, grundsätzlich einheitliche Klubkleidung tragen. Für die Einzelmeisterschaften sind die Starts in ordnungsgemäßer Klubspielkleidung zulässig. Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss vom Wettbewerb geahndet.

 

9. Werbung

 

Werbung auf Spielkleidung bedarf der Genehmigung des Landesverbandes. Anträge sind an die Landesgeschäftsstelle einzureichen. Bei allen Wettspielen, ob Einzel oder Mannschaft, muss die Genehmigung vorliegen. Die Genehmigung ist auf ein Sportjahr begrenzt. Zuwiderhandlungen werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

 

10. Spielberichte

 

Spielberichte sind sofort nach Spielende an Thomas Findeisen abzusenden. Dieser hat spätestens 5 Tage nach dem Spieltag vorzuliegen. Zusätzlich können elektronische Spielberichte zeitnah an die Mailadresse von Jens Hamm gesendet werden, die Adresse lautet jenshamm@googlemail.com. Im Spielbericht sind Kopf- und Fußzeilen komplett auszufüllen, außerdem Name, Vorname und Ergebnis des Spieler (siehe Punkt 3 Bußgeldkatalog). Durchschläge erhalten die beteiligten Mannschaften.

 

11. Spielbahnen

 

Für den Wettspielbetrieb auf Kreisebene sind nur Bahnen zugelassen, die entsprechend der technischen Bestimmungen des DKB abgenommen worden sind und über eine gültige Bahnabnahmeurkunde verfügen. Sollte die Bahnabnahmeurkunde während der Spielserie ablaufen, so ist eine neue Abnahme zu veranlassen und eine Kopie der neuen Urkunde beim SKVB nachzureichen. Bei KEM legt der zuständige Spielleiter vor Beginn des Wettkampfes die Gassen fest.

 

12. Bahnabnahmeurkunde

 

Eine Kopie der Bahnabnahmeurkunde (nicht älter als 3 Jahre) bzw. die Anerkennungsurkunde des DBKV (neu ab 01.07.2000) muss in der Geschäftsstelle der SKVB e.V. vorliegen. Hierzu bedarf es keiner Mahnung von der Geschäftsstelle, sondern die einzelnen Klubs sind eigenverantwortlich. Sollte bis zum 25.August d. J. keine gültige Bahnabnahmeurkunde für die folgende Spielserie (betrifft laut Spielplan 1. Heimspiel) vorliegen, wird der Staffelleiter beauftragt, das erste Heimspiel der betreffenden Mannschaft an einem anderen Wettkampfort (neutral, in der Nähe der Heimmannschaft) zu verlegen. Sollte die Abnahme während der Spielserie ablaufen, muss mindestens 4 Wochen vor dem anstehenden 2. Heimspiel (trifft auch zu, wo das 1. Heimspiel verlegt wurde) die Abnahme in der Geschäftsstelle vorliegen. Ansonsten gibt es auch hier eine Wettkampfortverlegung. Bahnmiete und eigene Fahrkosten trägt die Heimmannschaft.

 

13. Ergebniswertung und Platzierungen

 

Die Mannschaftswertung ist geregelt in der Ausschreibung. Für Ergebniswertung und Platzierung in der Einzelwertung muss das vorgelegte Ergebnis überboten werden. Bei Holzgleichheit im Block werden von den betreffenden Spieler/innen bzw. Paar die letzten 5 Wurf von jeder Bahn und jeder Gasse für die Platzierung berechnet. Sind auch diese gleich entscheiden die letzen 6, 7 usw. Würfe jeder Gasse und jeder Bahn. Sollte Holzgleichheit für die Vergabe der Medaillenplätze bzw. Qualifizierungsplätze bestehe, so werden Entscheidungswürfe unter den betreffenden Spieler/innen bzw. Paar für die Platzierung durchgeführt.

 

14. Startgebühren

 

Die Startgebühren für alle Mannschaften des Kreises werden jeweils zu Beginn der Spielserie den teilnehmenden Klubs durch den KFV in Rechnung gestellt. Die Startgebühren pro Mannschaft sind in der Ausschreibung jeder Spielserie in einem Punkt entsprechend benannt. Diese sind bis zum 25.August d. J. auf das Konto des KFV zu überweisen. Sollte nach einer Mahnung die Frist ebenfalls nicht eingehalten sein, bekommt die Mannschaft kein Startrecht auf Kreisebene und es tritt der Bußgeldkatalog mit den entsprechenden Folgen in Kraft. Die Abmeldung von Mannschaften nach dem Meldetermin entbindet nicht von der Zahlung der Startgebühren. Sollte keine Zahlung dieser abgemeldeten Mannschaft eingehen, werden ebenfalls alle weiteren Mannschaften vom entsprechenden Klub zum Start nicht zugelassen. Es erfolgt grundsätzlich keine Rückzahlung von Startgeld, da aufgrund des Meldetermins Bahnen gebunden werden. Für die KEM stellt der KFV den Klubs die Startgebühren entsprechend der Meldungen in Rechnung. Sollten Clubs ihre Startgebühren nicht begleichen werden die Starter/innen von der KEM ausgeschlossen.

 

15. Spielverlegung, Vorstartrecht

 

Verlegungen der Turniere und Einzelmeisterschaften sind nicht möglich. Sollten Spieler/innen an Spieltagen bzw. Einzelstarts Verpflichtungen gegenüber dem Kreis, Land oder dem DKB wahrnehmen müssen, muss durch den jeweiligen Verein/Klub ein Antrag auf Vorstartrecht an den Sportwart eingereicht werden. Es ist zu prüfen, ob ein Vorstart möglich ist.

 

16. Schreibdienst

 

Jede/r Starter/in bzw. Paar hat seinen Schreibdienst wahrzunehmen und sich darüber rechtzeitig zu informieren (bei Bedarf ist selbst für Ersatz zu sorgen). Unregelmäßigkeiten werden mit Disqualifikation bestraft.

 

17. Anreise- bzw. Abreisezeit

 

Die Anreise zu den KEM muss bis 15 Minuten vor Spielbeginn erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf einen Startplatz. Dies ist begründet durch den Ablaufpan der Veranstaltung und den zeitlich begrenzt zur Verfügung stehenden Bahnen. Der Wettkampf beginnt mit der geforderten Anreisezeit und endet mit der Siegerehrung in der Altersklasse bzw. Disziplin, in der man gestartet ist. Sollte es hier zur entsprechenden Unregelmäßigkeiten kommen, wie unentschuldigtes Entfernen vor Spielende (Siegerehrung), bedeutet dies für „den/die Sportler/in“ eine Sperre für die nächste KEM. Ausnahme zur begrenzten Teilnahme können nur nach persönlichem Antrag vor der Veranstaltung vom Verantwortlichen genehmigt werden. Eine ausreichende Begründung hat vorzuliegen.

 

18. Nichtwahrnehmung Startrecht (KEM)

 

Kann das Startrecht nicht wahrgenommen werden, so ist rechtzeitig die Abmeldung vorzunehmen, um nachfolgenden Spieler/innen das Startrecht einzuräumen. Die Abmeldung kann vom Verantwortlichen des Klubs oder vom Starter selbst vorgenommen werden. Ist ein Antritt kurzfristig nicht möglich gilt nur die persönliche Entschuldigung in einer Frist von 3 Tagen. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet keine Entbindung vom Startgeld und zieht eine personengebundene Sperre (Einzel und Doppel) nach sich. (siehe Bußgeldkatalog)

 

19. Ausfall von Kegelstellautomaten / Spielbahnen (4-Bahnen-Anlage)

 

Sollte während eines Punktspiels bzw. Einzelmeisterschaft eine Spielbahn/Kegelstellautomaten ausfallen und nicht innerhalb von 20 Minuten wieder repariert werden können, so ist das Spiel auf 3 Bahnen fortzuführen. Die Wurfzahl wird entsprechend der auf der Bahn zu spielenden Würfen reduziert und die defekte Bahn wird im durchschnitt angerechnet. Bei Spielern die ihr Spiel bereits auf der defekten Bahn beendet haben, wird das Ergebnis, das auf dieser Bahn gespielt wurde, gestrichen und im Durchschnitt gewertet. Sollte eine weitere Bahn ausfallen ist das Spiel abzubrechen. Die Kosten, die durch die Neuansetzung entstehen, trägt der gastgebende Klub. Die Fahrkosten trägt jeder Klub selbst.

 

20. Ausfall von Kegelstellautomaten / Spielbahnen (2-Bahnen-Anlage)

 

Sollte während eines Punktspiels eine Spielbahn/Kegelstellautomaten ausfallen und nicht innerhalb von 20 Minuten wieder repariert werden können, so ist das Spiel abzubrechen und neu anzusetzen. Die Kosten, die durch die Neuansetzung entstehen, trägt der gastgebende Klub. Die Fahrkosten trägt jeder Klub selbst.

 

21. Wurfwertung

 

Die Wertung erfolgt nach dem elektrischen Bildanzeiger. Bei offensichtlichen Fehlern in der Anzeige, die sich zum Nachteil des Spielers auswirken würden, sind die tatsächlich gefallenen Kegel zu schreiben. Wiederholt sich diese Fehlerquelle in der Anzeige, ist der Turnierleiter zu verständigen. Der Turnierleiter hat alle Wettkampfteilnehmer zu verständigen, dass nicht nach Anzeige, sondern nach tatsächlich gefallenen Kegel gewertet wird. Die Anzeige ist auf der betroffenen Bahn auszuschalten. Kegel, die die Standbuchse verlassen haben und daneben stehen, aber vom elektrischen Bildanzeiger nicht angezeigt werden, gelten als nicht gefallen. Wenn nachweisbar alle 9 Kegel gefallen sind, dies aber nicht mit einer 9 angezeigt wird, ist eine 9 zu werten. Kugeln, die die Laufbohle verlassen haben, auch kurz vor dem Vierpass, gelten als Fehlwurf.

 

Stand: 03.08.2014

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