Folgende Verstöße gegen die Ausschreibungen und die Durchführungsbestimmungen werden geahndet:
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Verstoß gegen Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
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50,00 EUR
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2
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Antreten zum Spiel ohne gültigen Werbevertrag bei Tragen von Werbung auf Spielkleidung
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10,00 EUR
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3
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Keine oder verspätete Zusendung des Spielberichtes (spätestens Mittwoch nach Spielwochenende)
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10,00 EUR
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4
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Spielverlegung ohne Information an den Staffelleiter durch die Heimmannschaft
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10,00 EUR
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5
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Nichtantritt einer Mannschaft ohne Verständigung der Heimmannschaft
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15,00 EUR
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6
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Abmeldung einer gemeldeten Mannschaft nach Fertigstellung der Spielpläne
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25,00 EUR
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7
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Abmeldung einer Mannschaft während der Spielserie
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25,00 EUR
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8
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Nichteinhalten von Meldeterminen
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25,00 EUR
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9
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Fehlender bzw. Unvollständiger Spielerpass/pro Pass
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5,00 EUR
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10
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Unvollständiger Spielbericht im Sinne der Vorgaben in den Durchführungsbestimmungen
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10,00 EUR
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11
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Abführung der Clubs zu spät bis 100,00 EUR über 100,00 EUR
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10,00 EUR 10 %
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12
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Unentschuldigter Nichtantritt eines Spieler/in zur Einzelmeisterschaft * * für die darauf folgende Spielserie für die Kreiseinzelmeisterschaften gesperrt
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Die Bußgelder sind schriftlich – unter Angabe der Gründe – zu verhängen.
Sollte ein Spielerpass nicht vorhanden sein, wird die Mannschaft mit 5,00 € pro Pass belegt, die nach Auswertung des Spieltages von der Mannschaft selbst einzuzahlen sind.
Die Bußgelder sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto 330 132 27 00 (BLZ 170 520 00) bei der Sparkasse Barnim zu überweisen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird die Mannschaft vom weiteren Spielbetrieb bis zur Begleichung der Forderung durch die Sektion ausgeschlossen.
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